Als Strafverteidiger vertrete ich Sie sowohl im Gerichts- und Strafbefehlsverfahren als auch bereits im vorausgehenden Ermittlungsverfahren. Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, ist es ratsam, so früh wie möglich einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wird Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet, so halten Staatsanwaltschaft und Gericht eine Verurteilung nach der vorhandenen Aktenlage für den wahrscheinlichen Verfahrensausgang. Erfolgt eine Mandatierung bereits im Ermittlungsverfahren, kann auf die konkreten Ermittlungshandlungen eingegangen werden und das Verfahren unter Umständen mit einer Verfahrenseinstellung beendet werden. Machen Sie in jedem Fall zu jedem Zeitpunkt von ihrem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch! Das bedeutet, dass Sie lediglich die Pflichtangaben (Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Beruf; §111 OWiG) machen und ansonsten schweigen. Vorladungen der Polizei brauchen Sie meist nicht Folge zu leisten. Bei Ladungen im staatsanwaltlichen Auftrag oder Ladungen der Staatsanwaltschaft selbst sind Sie verpflichtet zu erscheinen, nicht aber eine Aussage zu machen. Als Zeuge können Sie die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage sie in die Gefahr bringen könnte, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Strafrecht ist die Geschädigtenvertretung, insbesondere für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Ich vertrete Sie in Nebenklage-, Privatklage-, und Klageerzwingungsverfahren oder als Verletztenbeistand. Wenn Sie wünschen, stelle ich Kontakt zu Beratungsstellen her und arbeite eng mit diesen zusammen, um so optimal auf Ihre Situation einzugehen. Wenn Sie durch eine Straftat verletzt sind, dann können damit auch zivilrechtliche Ansprüche in Zusammenhang stehen. Diese können entweder im Adhäsionsverfahren direkt im Strafprozess oder separat geltend gemacht werden.
Ich vertrete Sie auch in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Dazu zählt beispielsweise das Versammlungsrecht, das Polizeirecht (etwa bei Identitätsfeststellungen, Platzverweisen und Gewahrsamnahmen) oder Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz. Natürlich vertrete ich Sie auch in allen anderen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten.
Die falsche Vorstellung von unüberschaubaren Kosten für anwaltliche Dienstleistungen kann abschreckend wirken. Deshalb ist mir wichtig, die anfallenden Kosten für Sie von Anfang an transparent zu machen.
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem ist festgelegt, welche Gebühren für welche Leistungen anfallen. Einige Gebühren richten sich nach dem Streitwert, andere liegen innerhalb eines festgelegten Rahmens. Für bestimmte Leistungen gibt es auch feste Gebühren.
Vor einer Mandatierung kann ich Ihnen die voraussichtlich anfallenden Gebühren und ein eventuelles Kostenrisiko gern genauer erklären.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gerne berate ich Sie, ob diese in Ihrer Angelegenheit beantragt werden kann und ob die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Vor einer Mandatierung kann ein Erstberatungsgespräch durchgeführt werden. Für das Erstberatungsgespräch fallen gemäß §34 RVG maximal 190€ (zzgl. USt.) an. Im Regelfall berechne ich 100€ (zzgl. USt.) in strafrechtlichen Angelegenheiten und 150€ (zzgl. USt.) in allen anderen Sachen. Das Gespräch dient der Klärung des Sachverhalts und einer ersten Einschätzung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens.
Sollte sich an das Gespräch eine Mandatierung anschließen, so ist die Erstberatung in den entstehenden Gebühren enthalten.
Im Falle der Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, ein Erstberatungsgespräch gegen Vorlage eines Beratungsscheins durchzuführen. Sie können diesen bei dem Amtsgericht beantragen, an dem Sie Ihren Gerichtsstand haben. In der Regel ist das Ihr Wohnort. Wird Ihnen Beratungshilfe gewährt, fällt lediglich eine Beratungshilfegebühr von 15€ (inkl. USt.) an.
Rechtsanwalt Philipp Köster
Brüderstraße 16
06108 Halle (Saale)
E-Mail: info@koester-halle.de
Telefon: 0345 50 35 76
Mobil: 0157 37231919
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Üblicherweise bin ich zu den Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Sollte ich zum Zeitpunkt Ihres Anrufs gerade einen anderen Termin wahrnehmen, rufe ich Sie so bald wie möglich zurück. Über die Mobilfunknummer erreichen Sie mich in Notfällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.
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